Info: Gebäudeenergiegesetz

Achtung GEG: Beratungspflicht ist wichtig

Wer heute kommt und seine Heizung ersetzen will, hat das GEG wenig bis gar nicht auf dem Schirm. Die Verwirrung zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes bei den Verbrauchern ist riesig. Deshalb ist umfassende Beratung wichtig und aktuell sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Rund 3,2 Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland haben 30 Jahre oder sogar noch mehr auf dem Buckel. Im Lahn-Dill-Kreis sind es 75.000 Heizungsanlagen, von denen mehr als 60 Prozent älter sind als 20 Jahre. Das bedeutet, rund 44.000 Anlagen werden alleine dort in den kommenden Jahren fällig. Für den Landkreis Gießen können wir das in etwa übertragen.

Ziel des Gesetzes ist der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beim Heizen in den nächsten 21 Jahren. Derzeit läuft dabei die so genannte Übergangsphase. Die Kommunen sind am Drücker und erstellen ihre „Kommunale Wärmeplanung“.

Wichtig: Wenn Ihre Heizung älter als 20 Jahre ist, informieren Sie sich frühzeitig.

Denken Sie daran, dass jeder Auftrag eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Es dauert also, bis ihre neue Anlage installiert werden kann. Je schneller Sie Ihre Entscheidung treffen können, umso besser.

Können Kunden sich derzeit eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen?

Ja, sie müssen sich aber verbindlich über die Folgen beraten lassen. Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von unseren Fachbetrieben angeboten.

Ihr Weg zur neuen Heizung

Die Fachbetriebe der RT Holding sind Ihre Partner auf dem Weg zur neuen Heizung. Je älter Ihre Heizung ist, desto wichtiger ist es, sich frühzeitig Gedanken über einen Wechsel zu machen.

Wir bieten an:

»Detaillierte raumweise Berechnungen Ihrer Heizlast nach DIN EN 12831
»Beratung und Angebotserstellung zu Wärmepumpen, Hybridsystemen und Pelletöfen
»Den Einbau von Gas- oder Öl-Brennwertheizungen unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungspflicht.
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So weit ist die Wärmeplanung aktuell an den Standorten der RT Holding:

Gießen will Ergebnisse schon im 4. Quartal 2024 vorstellen

Die Übergangsphase endet, sobald die jeweilige Kommune den Plan vorlegt, den Beschluss dazu fasst und die umfassten Gebiete öffentlich vorstellt. Dazu wird es also keinen bundeseinheitlichen Termin geben. Gießen hat derzeit die Nase vorn. Die Stadt hat im Februar bereits erste Zwischenergebnisse präsentiert. Die Vorstellung der Ergebnisse ist sogar schon für das vierte Quartal 2024 angedacht. Damit würde für Kunden im betroffenen Gebiet die Übergangsphase vergleichsweise früh enden: Schon nach einem Monat Bekanntgabe und Beschlussfassung muss jede neue Heizung grundsätzlich 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Leipzig: Ende 2024

Leipzig sieht sich ebenfalls als Vorreiterstadt. In Sachsen hat man schon sehr früh damit begonnen, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Stadtratsbeschluss dazu erfolgte im Februar 2022, Ende 2024 soll die Wärmeplanung stehen.

Wetzlar: Frühestens Ende 2024

Wetzlar geht alles etwas ruhiger an. Dort ist die Veröffentlichung der Ergebnisse für Kernstadt und die acht Stadtteile frühestens Ende 2025, eher jedoch 2026 zu erwarten. Die kleineren Kommunen bis 10.000 Einwohner haben sogar noch Zeit bis Juni 2028. Auch für Weilmünster ist bislang kein Termin öffentlich kommuniziert worden.

Korbach muss Wärmeplanung bis November 2026 vorlegen

In Korbach ist es genauso. Für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern gilt grundsätzlich die Regelung, bis November 2026 eine Wärmeplanung durchzuführen.